AGB

Teilnahmebedingungen Marktplatz

  1. Mit der Teilnahme an der Stimme Auktion bestätigen Sie, dass Sie diese Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Der Verlag behält sich das Recht vor, diese Regeln jederzeit anzupassen und die Änderungen durch Publikation an dieser Stelle den Bietern zur Kenntnis zu bringen. Der Bieter nimmt die Offerte des Teilnehmers durch Abgabe seines Gebots verbindlich an, d. h., er verpflichtet sich unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen und des Zuschlags bei Auktionsende, das Produkt zu den vereinbarten Konditionen zu erwerben. Das Gebot erlischt vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziff. 20 und 22, wenn während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot auf das Produkt abgegeben wird. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle Auktionszeit des Marktplatz-Events. Das Gebot kann nur in der dafür vorgesehenen Form abgegeben werden. In anderer Art und Weise abgegebene Gebote können nicht berücksichtigt werden. Mit dem Ende der vom Verlag bestimmten Laufzeit der Online-Auktion kommt zwischen dem Teilnehmer und dem Meistbietenden ein Vertrag über den Erwerb des vom Teilnehmer in die Marktplatz-Plattform eingebrachten Artikels zustande.
  2. Der Verlag bietet diesen auktionsähnlichen Marktplatz an, damit Unternehmen, insbesondere Einzelhandelsunternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen bewerben und anbieten können. Der Verlag ist dabei nicht in den Geschäftsprozess selbst involviert, der über diesen Marktplatz abgewickelt wird, außer, dass er die Internetplattform zur Nutzung bereitstellt und von den Versteigerern ermächtigt wurde, die Versteigerungserlöse mit befreiender Wirkung gegenüber den Bietern zu vereinnahmen. Der Verlag ist weder direkt in den Kauf, den Verkauf oder den Tausch von Produkten oder Dienstleistungen einbezogen, noch wickelt er diese Geschäfte im Auftrag von Unternehmen ab. Der Verlag verlangt von den Anbietern für die Auflistung und Beschreibung der Produkte keine Eintragungs- oder andere Gebühren; genauso wenig werden von den Käufern irgendwelche Beiträge oder Teilnahmegebühren erhoben.
  3. Für alle Produkte oder Dienstleistungen, die über den Marktplatz angeboten werden, gelten die Angebote des Anbieters auf der Webseite. Der Verlag ist nicht Anbieter der Produkte. Er übernimmt keine Verantwortung und keine Garantien oder andere mit dem Produkt in Zusammenhang stehenden Bedingungen. Dazu gehören insbesondere Garantien in Bezug auf:
    • die Produkthaftung und den Markenschutz;
    • die Berechtigung des Anbieters zum Verkauf;
    • Unterlassungen von Pflichten und Verletzungen von Rechten in Zusammenhang mit den Produkten, unabhängig davon, ob sie durch Fahrlässigkeit des Verlages oder des Zulieferers entstanden sind.

    Generell steht der Verlag in keinem Kaufvertragsverhältnis zum Bieter. Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen.

    Im Übrigen haftet der Verlag nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für o.g. Schadensersatzansprüche.

    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

    Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

    Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlags.

    Der Verlag leistet keine Sach- oder Rechtsgewährleistung für die über den Online-Marktplatz verkauften Artikel, Produkte und Dienstleistungen. Die Haftungsbestimmungen des Teilnehmers gegenüber den Bietern richten sich nach den jeweiligen Vertragsbestimmungen des Teilnehmers, die vorbehalten bleiben. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass das Internet Risiken birgt, die in der Natur des Mediums liegen. Da die Identifizierung von Personen im Internet schwierig ist, kann der Verlag nicht zusichern, dass jede natürliche oder juristische Person diejenige Person ist, für die sie sich ausgibt. Es liegt an den mitwirkenden Parteien (Teilnehmern und Bietern), sich selbst von der Identität des Vertragspartners zu überzeugen.

  4. Die Produkte und Dienstleistungen, die über den Marktplatz und seinen auktionsähnlichen Verkaufsvorgang angeboten werden, sind fabrikneu, es sei denn, sie sind entsprechend anders ausgewiesen. Sie schließen die üblichen Garantien, wie sie durch den Anbieter festgelegt werden, mit ein. Der Verlag ist nicht der Anbieter der Produkte und übernimmt für diese keinerlei Verantwortung. Die jeweiligen Anbieter tragen die ausschließliche Verantwortung in Bezug auf die korrekte Ausschreibung und den Zustand bzw. die Garantien im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen, die über den Marktplatz angeboten werden.
  5. Alle Artikel können unter der im Produktkatalog und auf der Webseite notierten Adresse des Unternehmens besichtigt werden. Es wird den Bietern empfohlen, die Artikel vorab zu besichtigen oder den Händler im Vorfeld zu kontaktieren.
  6. An diesem Online-Marktplatz dürfen alle Personen teilnehmen, die volljährig und geschäftsfähig sind. Angestellte der banghaus Print-Online-Auktions GmbH sind von der Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen. Angestellte von teilnehmenden Unternehmen dürfen für alle Produkte mitbieten, außer für diejenigen, die von ihrem Unternehmen in die Auktion eingebracht wurden.
  7. Es ist untersagt, irgendwelche Methoden, Geräte oder Softwarekomponenten einzusetzen, die die Funktionsweise des Online-Marktplatzes beeinträchtigen könnten. Der Verlag behält sich das Recht vor, dieser Bestimmung zuwiderhandelnde Teilnehmer ohne vorherige Abmahnung und ohne Angabe von Gründen im eigenen Ermessen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Er behält sich vor, für alle daraus entstehenden Schäden Schadensersatz geltend zu machen.
  8. Sämtliche auf dieser Webseite publizierten Inhalte sind Eigentum des Verlages bzw. der teilnehmenden Unternehmen. Der Verlag gewährt jedem Marktplatzteilnehmer vorübergehend die Lizenz zur Nutzung der Webseite. Jegliche andere Nutzung der Webseite, eingeschlossen die Reproduktion, Veränderung, Verteilung oder Übertragung, ist untersagt.
  9. Sie erklären sich damit einverstanden, die deutschen Gesetze und sonstigen rechtlichen Bestimmungen, einschließlich Handelsbräuchen, bei der Teilnahme am Marktplatz und bei der Benutzung der Webseite einzuhalten.
  10. Die Online-Auktion Stimme Auktion ist eine Internetplattform (nachfolgend "Seite") des Verlags. Auf der Seite werden nach dem System einer Auktion von Dritten Artikel zum Kauf angeboten. Wer die Seite nutzt, erklärt sich mit den vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen einverstanden. Wo Dritte über die Seite weitergehende Leistungen anbieten, gelangen deren Geschäftsbedingungen zur Anwendung.
  11. Alle Rechte an den Inhalten der Seite sind vorbehalten. Der gesamte Inhalt der Seite ist rechtlich, insbesondere urheberrechtlich, in den gesetzlichen Grenzen geschützt und darf nur für persönliche Zwecke nichtgewerblicher Natur genutzt werden. Insbesondere sind das Kopieren, Verwerten, Vertreiben und Veröffentlichen der auf der Seite publizierten Informationen für eigene oder fremde gewerbliche Zwecke sowie die Einspeisung von Inhalten auf Online-Dienste untersagt. Der Verlag leistet keine Gewähr für die störungsfreie Nutzung seiner Webseiten noch für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Risiko der Benutzer. Der Verlag erbringt in keinem Fall Beratungsdienstleistungen. Der Verlag ist berechtigt, seine Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder einzustellen. Werbeflächen, Links und Äußerungen Dritter, z. B. in Diskussionsforen oder Gästebüchern, sind nicht dem Verlag zuzuordnen. Diese können von dem Verlag allesamt nicht lückenlos überwacht werden, weshalb der Verlag für diese Informationen keine Gewähr leistet. Der Verlag untersagt die Einrichtung von Links auf Webseiten, die widerrechtliche Informationen beinhalten.

Teilnahmeregeln Bieter

  1. Für die Anfangs- und Schlusszeit gilt die Uhr auf der Auktionswebseite. Angebote können nur innerhalb dieser Frist abgegeben werden. Der Verlag behält sich vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung den Markplatz auszubauen, zu beenden oder zu verändern, sollten unerwartete technische Probleme dies erfordern, damit die Funktionsweise aufrechterhalten werden kann.
  2. Gebote können zwischen dem Starttag und dem Abschlusstag 24 Stunden am Tag über die Auktionswebseite abgegeben werden.
  3. Der Veranstalter legt für jeden Artikel und jede Dienstleistung ein Startgebot fest. Dieses Startgebot entspricht dem Mindestpreis (in der Regel 50% vom Ladenpreis).
  4. Jeder Artikel und jede Dienstleistung besitzt einen Mindestpreis, unter dem der Artikel nicht zugeschlagen wird. Dieser Mindestpreis beträgt in der Regel 50% des Ladenpreises.
  5. Die Online-Auktion erlaubt Stellvertretergebote. Das bedeutet, dass Sie ein geheimes Höchstgebot festlegen können, das Sie für einen Artikel zu zahlen bereit sind. Dieses Limit ist geheim. Nur Sie und die Bietersoftware kennen dieses Höchstgebot. Die Bietersoftware bietet dann stellvertretend für Sie für den Artikel mit, und zwar immer nur so viel, wie nötig ist, damit Sie aktuell der Höchstbietende für den gewählten Artikel sind. Dieser geheime Höchstpreis ist nicht zwingend identisch mit dem Preis, den Sie bezahlen müssen, sollten Sie bei der Auktion den Zuschlag erhalten. Es kann sein, dass Sie weniger bezahlen, keinesfalls aber mehr. Trotzdem sollten Sie sich diesen Höchstbetrag genau überlegen, denn Sie gehen mit der Eingabe einen Vertrag ein und sind rechtlich daran gebunden, diesen Betrag inklusive Steuern zu bezahlen, wenn Sie den Zuschlag erhalten.
  6. Wenn Ihr geheimes Höchstgebot das erste Gebot ist, das auf einen Artikel abgegeben wird, dann muss das geheime Höchstgebot mindestens so hoch wie das Startgebot sein. Wenn andere Gebote auf alle verfügbaren identischen Artikel abgegeben wurden, dann muss Ihr Angebot das führende Gebot um den jeweiligen Mindestsatz übersteigen (diese minimalen Erhöhungsschritte betragen 1,00 EUR für Artikel, deren Ladenpreis bei bis zu 300,00 EUR liegt, 10,00 EUR für Artikel, deren Ladenpreis zwischen 300,00 EUR und einschließlich 20.000,00 EUR liegt, und 100,00 EUR für Artikel, deren Wert 20.000,00 EUR übersteigt). Wenn zum Beispiel das Höchstgebot für einen Artikel im Wert von 300,00 EUR im Moment 250,00 EUR beträgt, dann muss Ihr geheimes Höchstgebot mindestens 251,00 EUR betragen.
  7. Basierend auf Ihrem geheimen Höchstgebot erhöht die Bietersoftware Ihr Gebot - stellvertretend für Sie - immer nur um so viel, dass Sie in Führung bleiben, und zwar so lange, bis niemand anderes mehr mitbietet oder Ihr geheimes Höchstgebot erreicht ist und Sie durch einen anderen Bieter überboten wurden. Sind Sie der erste Bieter für einen Artikel, dann bietet die Software stellvertretend für Sie das Startgebot. Ist Ihr geheimes Höchstgebot höher als der Mindestpreis, dann wird die Software diesen Mindestpreis als Gebot abgeben und den Artikel mit dem Vermerk "Mindestpreis erreicht" versehen. Die Bietersoftware wird für Sie im Rahmen Ihres geheimen Höchstgebotes mitbieten, bis einer dieser drei Zustände erreicht ist.
    • Niemand überbietet Ihr Gebot;
    • Ihr geheimes Höchstgebot wurde erreicht;
    • Sie sind der Höchstbietende am Schluss der Auktion und erhalten den Zuschlag.
  8. Es ist Ihre Aufgabe, den Status Ihrer Gebote und den Verlauf der Auktion zu verfolgen und - sofern Sie überboten worden sind - um zu entscheiden, ob und bis zu welcher Gebotshöhe Sie weiterbieten möchten. Wenn Sie durch einen anderen Bieter mit einem höheren geheimen Höchstgebot überboten worden sind, dann müssen Sie ein neues, höheres geheimes Höchstgebot festlegen, um für den Artikel weiterbieten zu können. Wenn Sie ein neues geheimes Höchstgebot abgeben, ersetzt dieses alle vorherigen Gebote, die Sie für diesen Artikel abgegeben haben. Das neue Gebot muss mindestens um den minimalen Erhöhungsschritt höher sein (1,00 EUR für Artikel mit einem Ladenpreis unter 300,00 EUR, 10,00 EUR für Artikel mit einem Ladenpreis zwischen 300,00 EUR und einschließlich 20.000,00 EUR und 100,00 EUR für Artikel, deren Wert 20.000,00 EUR übersteigt) und die Anzahl muss gleichbleiben oder größer sein als diejenige Ihres vorhergehenden geheimen Höchstgebotes. Gerade wenn Sie auf mehrere Artikel bieten möchten, empfehlen wir den Einsatz der Bietersoftware. Zum Ende der Auktion ist eine manuelle Bietkontrolle bei mehreren Artikeln kaum möglich.
  9. Wenn Ihr geheimes Höchstgebot genau gleich hoch ist wie dasjenige eines Bieters, der vor Ihnen ein Gebot abgegeben hat, wird dieser Bieter als Höchstbietender geführt und erhält den Zuschlag, sofern er nicht mehr überboten wird und der Mindestpreis erreicht wurde.
  10. Im Streitfall zwischen Bietern untereinander oder zwischen Bietern und dem Veranstalter in Bezug auf die Gültigkeit eines Gebotes hat der Veranstalter das Recht zu entscheiden, welchem Bieter der Artikel zugeschlagen wird. Alle Entscheidungen des Veranstalters sind endgültig und verbindlich.
  11. Der Verlag ist nicht für Gebote verantwortlich, die verloren gehen, fehlgeleitet werden, unvollständig oder unleserlich sind oder die durch Fehler in der Computerübertragung nicht vollständig eingehen. Auch kann der Verlag nicht zur Verantwortung gezogen werden für Einschränkungen, die den Bietern durch irgendeine technische Fehlfunktion des Netzes, der Server oder der Software entstehen. Der Beleg für das Aussenden einer Nachricht wird nicht als Nachweis dafür anerkannt, dass der Verlag diese Nachricht erhalten hat. Der Verlag ist nicht für irgendwelche Verbindungskosten verantwortlich, die Ihnen durch die Teilnahme an der Online-Auktion entstehen könnten.
  12. Während und nach der Online-Auktion erhalten Sie E-Mails, die Sie darüber informieren, ob Sie von einem anderen Bieter überboten wurden, ob Sie für einen Artikel den Zuschlag erhalten haben, sowie Bestätigungen für Gebote, die Sie selbst platziert haben. Diese E-Mails dienen reinen Informationszwecken. Der Versand oder die Unterlassung des Versandes dieser E-Mails hat keinen Einfluss auf den Status Ihres Gebotes oder Ihrer Gebote oder der Gebote anderer Bieter. Nur die Belege der Gebote im Online-System der Auktion konstituieren die verbindliche Aufzeichnung des Gebotsverlaufs. Sie sind die verbindliche Datenbasis aufgrund derer der Veranstalter bestimmt, wem ein Artikel am Ende der Auktion zugeschlagen wird.

Gutscheine

  1. Gutscheine sind für vor dem Kaufdatum erfolgte Bestellungen nicht gültig. Gutscheine werden nicht bar ausgezahlt.

Zahlungskonditionen

  1. Am Schluss jeder Auktion bestimmt die Heilbronner Stimme GmbH & Co. KG den Höchstbietenden (den Käufer) für jeden Artikel, der den Mindestpreis erreicht hat, kontaktiert den Höchstbietenden per E-Mail und/oder Telefon innerhalb von fünf Tagen, informiert ihn über den Zuschlag und den Kaufvertrag mit dem Anbieter und fordert ihn auf, den Artikel zu bezahlen. Als Höchstbietender sind Sie zur vollständigen Zahlung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Benachrichtigung durch den Verlag verpflichtet. Wenn ein Käufer nicht kontaktiert werden kann oder wenn die Zahlung innerhalb von fünf Arbeitstagen nicht eingetroffen ist, behält sich die Heilbronner Stimme GmbH & Co. KG das Recht vor, den Höchstbietenden zu disqualifizieren; in diesem Fall ist der Anbieter zum Rücktritt vom Kaufvertrag und zur Geltendmachung des daraus entstehenden Schadens berechtigt. Der Verlag darf dem Bieter mit dem nächsthöchsten Gebot sodann den Zuschlag erteilen. Als neuer Höchstbietender sind Sie zur vollständigen Zahlung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Benachrichtigung durch den Verlag verpflichtet. Wenn ein Käufer nicht kontaktiert werden kann oder wenn die Zahlung innerhalb von fünf Arbeitstagen nicht eingetroffen ist, behält sich der Verlag das Recht vor, den Prozess von Disqualifikation und Benachrichtigung der Folgebieter fortzusetzen oder den Artikel zurückzuziehen.
  2. Der Gesamtkaufpreis für einen Artikel wird durch das Höchstgebot zum Zeitpunkt des Abschlusses der Online-Auktion für jeden Höchstbietenden bestimmt. Im Falle der Disqualifikation des Höchstbietenden bestimmt sich der Gesamtverkaufspreis durch das geheime Höchstgebot des Folgebieters.
  3. Der Käufer zahlt diesen Gesamtverkaufspreis dem Verlag, der von dem Anbieter zum Inkasso ermächtigt wurde.
  4. Es liegt in der Verantwortung von Anbieter und Käufer, sich um allfällige Lizenzen, Anmeldungen oder andere Gebühren in Zusammenhang mit dem Artikel zu kümmern.
  5. Sobald der Gesamtverkaufspreis für einen Artikel bezahlt wurde, erhält der Käufer ein Artikelzertifikat, mit dem er den Artikel nach einem Arbeitstag bei der teilnehmenden Firma/dem teilnehmenden Geschäft einlösen kann. Der Käufer ist verpflichtet, sich innerhalb von 4 Wochen nach Auktionsende mit dem Verkäufer zur Vereinbarung eines Termins zur Übergabe des Artikels in Verbindung zu setzen. Spezielle Abmachungen bezüglich Lieferung oder Selbstabholung (üblich) müssen zwischen Käufer und Anbieter getroffen werden. Die Lieferung eines Artikels kann zusätzliche Kostenfolgen haben, die über den Gesamtverkaufspreis hinausgehen. Alle Verkäufe sind endgültig.
  6. Wenn der Käufer seiner vertraglichen Zahlungspflicht innerhalb der vertraglich festgelegten Dauer nicht nachkommt, werden zusätzlich zum fälligen Gesamtverkaufspreis Umtriebsentschädigungen von 20% des Höchstgebotes erhoben und sämtliche Kosten, die mit der Durchsetzung der Zahlungspflicht verbunden sind, an den Käufer weitergegeben. Der Verlag und der Anbieter können den Verkauf annullieren, den Artikel wieder anbieten oder direkt weiterverkaufen und dabei den Käufer für alle dabei entstehenden Kosten zur Verantwortung ziehen.
  7. Es liegt in der Verantwortung von Käufer und Anbieter, dafür zu sorgen, dass alle fälligen Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit dem Verkauf abgerechnet werden. Bei Erhalt des Artikelzertifikats wird der Anbieter mit separater Rechnung allenfalls fällige Abgaben direkt beim Höchstbieter erheben.

Schlussbestimmungen

  1. Der Bieter willigt ein, dass der Verlag seine Daten, insbesondere den Namen, seine Anschrift, seine E-Mail-Adresse und auch seine Lieferanschrift, dem jeweiligen Vertragspartner (das heißt dem Teilnehmer) zum Zwecke der Vertragsabwicklung übermittelt. Die Übermittlung der Informationen an den Teilnehmer erfolgt für den Bieter des Höchstgebots oder gegebenenfalls für den Bieter der nächstfolgenden Gebote.
  2. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen regeln die vertraglichen Verhältnisse zwischen Bieter und Teilnehmer und die Nutzungsbedingungen des Online-Marktplatzes. Enthalten die vorliegenden Bestimmungen keine Regelung, so gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Stimme Auktion. Davon abweichende Bestimmungen sind schriftlich zu vereinbaren. Die Verkaufsunterlagen des Verlags zählen nicht zum Inhalt der getroffenen Vereinbarung.
  3. Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Vorliegende Bestimmungen unterliegen unter Ausschluss der Kollisionsnormen dem deutschen Recht.